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Auf den Spuren meiner Ahnen

Die Zumpf´sche

Familiengeschichte Im Lichte der Urkunden

Die älteste bekannte Urkunde ist mit Johann (Hans) Zumpf von der Peunt 1242 bekannt.

(Bozen). 

Quelle: Die Familiennamen in Tirol und den Nachbargebieten und die Entwicklung des Personennamens im Mittelalter. Mit einem urkundlichen Nachschlagewerk für 4100 Familien- und Hofnamen. Urkunde von Zumpf 1242.

Hanns Zumpf von der Peunt

 

Nach einer gültigen Mitteilung des Herrn Prof. Dr. Rockinger enthält die HS.:

„Anno domini MCCXLII subnotantur radditus prediorum in montibus monasterii Sti. Quirni martyris in Tegernsee, qui nobis jure proprietario attinent. “ (Kk. Allg. Reichsarchiv in München. Kloster Tegernsee Nr. 54 folgendes auf die Bozener Gegend: Ze Potzen Willteyuermm 4°vrn 1 Iiperner malphennig. Von der Ränern von mutaw und der Spritz von den drein Weingarten …

-Ibidem Hanns Zumpf von der pewnt halben Wein:

Quelle: Germania WienO: Vierteljahresschrift für deutsche Alterskunde, Band 20. Carl Gerold 1875, von Karl

                   Bartsch 20. Jahrgang Seite 265. Neue Reihe Achter Jahrgang Verlag Gerold´s Sohn 1875.

Auszug aus dem urkundlichen Nachschlagewerk:

 

Die Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden, Band 3, Teil 1.

Geschlechtername Zumpf (siehe Seite 5).

Alle die vor angeführten Geschlechternamen zeigen in wirkungsvoller Ergänzung zu jenen, die für die Zeit vor 1250 bekannt sind, daß der Sprachgeist und die Volksart der Bevölkerung von Bozen auch in dieser ältesten Geschichte der Stadt ausschließlich deutsch gewesen ist.

Autor: Otto Stolz 1932

Peter Zumpff (ius) - 1401 urkundlich 

(Einbürgerung zu Naumburg)

Zumpf urkundlich 1401

Wappen - Führung und Ursprung des Familienwappen Zumpf

Wappen der Familie Zumpf

Urkundlicher Nachweis Wappenführung Zumpf:

 

Hans Georg Zumpf von Bentzhausen (Benshausen im Hennebergischen) Beschwerde der Gemeinde Gärtringen gegen die Hillerschen Erben, Besitzer eines adeligen Freiguts, den Bereiter Oberhausen zu Tübingen und den Hühnervogt Zumpfwelche Hofgüter zu Gärtringen besitzen, wegen Steuerverweigerung.

Siegel-Wachssiegel Zumpf-Wappan

Wappen Zumpf

aus der Adelsmatrikel

Anmerkung zum Adelswappen Zumpf:

 

Im Matrikelbogen, Adelsmatrikel AD Z 20, Nr. 421 wird das Wappen für

 

Sabine Henriette von Zumpf

 

wie folgt beschreiben:

 

Wappen (1837): Von Blau und Rot geteilter Schild. Im unteren mit 4 Querzinnen nach oben begrenzten roten Felde eine hoch abgetrennte Adlerklaue im oberen blauen Felde ein sechseckiger goldener Stern. Auf dem gekrönten Helm der sechseckige goldene Stern. Helmdecke: rechts blau-golden, links golden-rot. 

 

Mittels Diploms vom 16. Jänner 1837 erhebt König Ludwig der I. von Bayern die

 

Sabine Henriette Zumpf als von Zumpf

 

in den Bayerischen Adelsstand und wurde unter diesem Namen am 8. März 1837 für ihre Person in die Bayerische Adelsmatrikel eingetragen.

Zumpf

Familiengeschichte

Die Zumpf´sche Wappenführung vor 1458

 

Aus einer Urkunde von 1458 ist bekannt, dass Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (später -Römhild) (1422–1465), dem freien Landbesitzer Heinrich (Heincz) Zumpf zu Westenfeld (-felt), den Verkauf von Hufe und Baumgärten an die Chorherren zu Römhild (Römhilt) auf Wiederkauf gestattete.

Regesten des Archivs der Grafen von Henneberg-Römhild

Notiz: ThStAM, Henneberg-Schwarza Nr. 160 Bl. 85v (L2/225).

 

Anmerkung: Wappenführung Zumpf

Zur  Wappenführung sind jene Agnaten berechtigt, die in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert vom o.g. Ahnherrn Zumpf abstammten, mit Ausnahme noch lebender unverheirateter und bruderloser Töchter.

Ehrbare - Zumpf  

Ehrbarkeit bezeichnet eine Gesellschaftsschicht, die im Mittelalter und der frühen Neuzeit, die allgemein ethisch-moralische oder juristisch-politische Eigenschaft einer Person oder Personengruppe.

Grundvoraussetzung für Ehrbarkeit war die Freiheit der Familie sowie das Recht auf das Führen eines eigenen Wappens. Ehrbare konnten städtische Bürger sein, aber auch freie Bauern.

Stammwappen - AdelsWappen

Das Stammwappen ist von Blau und Rot geteilt, im unteren roten Teil eine hoch oben abgetrennte schwarz-goldene Vogelklaue und im oberen blauen Teil, ein goldener sechsstrahliger Stern. Den nach rechts blickenden Helm, schmücken 3 Straußenfedern, 2 goldene links und rechts, und eine blaue mittig. Die Helmdecken sind rechts blau-gold, links gold-blau.

Die Zumpf´schen Wappen unterschieden sich in der Helmzier (zwischen Helm und Helmzier eine Blattkrone mit goldenem sechszackigen Stern), Helmdecke (rechts blau-gold, links gold-rot und ab 1837, durch den Zinnenschnitt geteilten Schild von Zumpf´schen Stammwappen.

 

Zumpf´sches Adelswappen im Siebmacher, Bayrischer – Adel Edelleute,

Band II, Tafel 156. Helmzier rechts blau-gold, links rot-gold und gold-farbener Vogelkralle.

 

Blasonierung aus Siebmacher Wappenbuch:

Durch den Zinnenschnitt von B. und R. geteilt. Oben ein g. Stern, unten eine Adlerkralle. Auf dem Helm ein goldener Stern – Decken: rechts b. und g., links r. und g.

 

Anmerkung zur Heraldik:

Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht veräußerbar. Es verbleibt immer bei dem, der das Familienwappen für sich oder eine andere Person / Personengruppe geistig entworfen hat.

Es ist zwischen dem Wappen, das durch die Blasonierung (Beschreibung des Wappens) hinreichend definiert wird und dem Aufriss (Zeichnung) des Wappens zu unterscheiden. Das durch die Blasonierung definierte Wappen unterliegt dem uneingeschränkten und alleinigen Führungsrecht der in der Führungsberechtigung festgelegten Personengruppe.

Nutzt ein Wappenstifter die Dienste eines Heraldikers / Künstlers / Grafikers, so erhält er  regelmäßig auch eine Zeichnung als individuelle und künstlerische Umsetzung der Blasonierung in ein Werk. Dies kann ein Kunstwerk darstellen. Nur mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht ist der Wappenstifter allein und uneingeschränkt berechtigt, die fremdgefertigte Wappenzeichnung zu verwenden. Das deutsche Urheberrecht kennt das einfache und das ausschließliche Nutzungsrecht (§ 31 UrhG).

 

Die Führungsberechtigung an einem Familienwappen steht dem Wappenstifter/der Wappenstifterin und seinen/ihren Abkömmlingen (Gleichstellung: Adoption), soweit und solange sie den Familiennamen des Wappenstifters / der Wappenstifterin führen.

Die Zumpf´schen werden auch im 15. und 16. Jahrhundert urkundlich erwähnt.
In vielen historischen Schriften werden die Zumpf´schen als Geistliche,Pfarrer/Dekan, Cantore, Gelehrte, Vogt, Rent u.-Gutsverwalter, Gutsbesitzer, Offiziere u.s.w. urkundlich erwähnt.

In der Grafschaft Henneberg-Aschach (später -Römhild) werden die Zumpf´schen mit

 

Heinrich Zumpf zu Westenfeld, 1458 ebenfalls urkundlich erwähnt.

 

Zu Beginn der Lutherischen Reformation nehmen die Zumpf´schen den Lutherischen Glauben an.

 

In der Chronologie von Benshausen (Von Beginn bis ins Jahr 2011) wird

 

Klaus Zumpf von Benshausen (Gemeindevorsteher),   

 

anno 1583 als einer von "Vier Manne" urkundlich erwähnt.

 

Quelle: Urkundliche Erwähnung Klaus Zumpf zu Benshausen Nr. 597 1603-1618

 

Einzelfälle an Schuldverträgen u. -forderungen 

 

Enthält: undatierte, zusammenhanglose Einzelblätter, 16. Jahrh. (Bl. 1-13); Vorgehen der Regierung in Sachen Hans Keßler zu Seeba, Wolf Ott u. Hans Freyberger zu Benshausen sowie Heimert Daniel von Witzleben, 1603 (Bl. 14-25); Martin Förster / Otto Philipp Fuchs zu Friedelshausen, Margarete Fambach verwitwete Zumpf u. Klaus Zumpf zu Benshausen, Raphael von Witzleben / Heimert Daniel von Witzleben … 

Quelle: Gemeinschaftliches Hennebergisches Archiv Sektion VI

Im 30 jährigen Krieg mussten die Lutherischen Zumpf´s einiges erleiden

Johannes Zumpfius,

der Weltweisheit Magister aus dem Henneberg´schem (Grafschaft Henneberg)

*1588 zu Suhl in Franken (heute Thüringen) + 1640 Untermaßfeld bei Meiningen, Sohn eines freien Landbesitzers und Bergmannes, studierte zu Schleusingen und von 1609- 1611 zu Leipzig, erst Pfarrer in Österreich und zwar zu Phumthal im Lande unter der Ens, dann in Karlsbach bei Amstetten und später in Claus in Oberösterreich.

Von da 1624 nebst anderen Evangelischen Predigern der Religion wegen vertrieben, kam er zurück nach Suhl wo er sich bei Nicolaus Koch, einem Freund seines Vaters 1 ½  Jahre  aufhielt. Im November 1624 und im März 1625 bat Johannes Zumpfius um Anstellung und wurde nun erst Substitut zu Marisfeld, dann im November 1626 Pfarrer zu Depfenhausen und im Jahre 1632 Decan zu Maßfeld. Durch vielfache Leiden im Kriege aufgerieben starb Johannes Zumpf´ius daselbst schon 1640.

Sein Bruder war Magister Nicolaus Zumpfíus, 1627 Conrector zu Glauchau in Sachsen und ab 1645 Rector zu Schleusingen.

Der Ehe versprochen mit Eva Keiner, eheliche Tochter des Pfarrers (später Archidiacon ) Laurentius Keiner zu Suhl 1569 geboren, (starb am 1. Oktober nach längerem Krankenlager) und seiner Ehefrau Rebecka.

 

Quelle:  Neue Beiträge zur Geschichte des Altertums, Bände 1-2 Seite 479-480

 

Quelle: Zwiefache Zugabe zu dem Evangelischen Oesterreich, Deren Die Erstere Ein Supplement der Historischen Nachricht von den Evangelischen Predigern in dem Ertz-Herzogthum Oesterreich unter und ob der Enns, Die Andere Eine Zweyte Nachlese einiger zu dieser Kirchen-Geschichte gehörigen und nachher gefundenen Urkunden und Nachrichten in sich begreift . Autor / Hrsg.: Raupach, Bernhard

 

Quelle: Zedler Lexicon: Grosses vollständiges Universal – Lexicon aller Wissenschaften und Künste  1731-1754 

 

Mag. Johannes Zumpfíus: Der Druck von Johann Zumpf wird mehrmals als Quelle in der Diplomarbeit "Taufkinder" aufgeführt.

 

Quelle: Diplomarbeit „Taufkinder“

 

Ab dem 18. Jahrhundert üben die Zumpf´schen auch im Fürstentum Brandenburg-Ansbach sowie dem Ritterkanton Altmühl geistliche wie auch höfische Ämter aus.

Verzeichnis:

Schultheiß, Vogt, Richter, Kommissarius, Bürgermeister … Zumpf 1819

siehe Seite 171. Siehe auch Seite 347, Schlößla“. Baron von Rieter bis 1733, von da Wohnung der Herrschaftsvögte und Verwalter.

Besitzer:

Verwalter Zumpf 1815. Freifrau von Crailsheim (geb. von Zumpf) 72. J G Wirth 73. G Henninger 1906.

Quelle: Heimatbuch Burgbernheim: Urkundliche Erwähnung 1827 von Johann Wolfgang Christoph Zumpf, freiherrlich von Greiffenklauscher Zehntverwalter.

 

Unter anderem:

 

… Akten betreffend das Hypothekenkapital von 10905 Gulden von Zumpf.

 

Quelle: Archive in Nordrhein-Westfalen

 

Noch heute sind auf dem Friedhof zu Burgbernheim, östlich an der Südseite des Chores der Pfarrkirche St. Johannis, drei Grabgedenksteine der Zumpf´schen Familie zu besichtigen. Neugotischer Stele mit abschließendem Kreuz, klassische Stele mit Girlandenreliefs und Eisengusskreuz.

 

Quelle: Stadtarchiv Burgbernheim

 

Auszug aus dem Heimatbuch (Seite 178):

 

Anno domini MCCCCXLIV (1444) post Fest Walpurgis lt.

Inschrift an einem Stein des Chors außen über dem 1480 errichteten Ölberg mit der lebensgroßen Figur des Herrn und dreier Apostel, in Stein gehauen, an der Stelle, wo jetzt die Zumpf- von Crailsheimschen Gräber sind.

Dieser Ölberg wurde 1746 wegen arger Verstümmelung abgetragen. 1582 mussten die von Salpeter zerstörten Fensterstäbe erneuert werden, desgleichen 1611 die ganze Kirche (300 fl.).

Quelle: Burgbernheim Ein Heimatbuch von der Frankenhöhe von Oberlehrer Peter Hupfer 1931. Neu geschrieben von Frau Körner, Stadtverwaltung Burgbernheim.

Die Zumpf-von Crailsheimischen

Grabgedenksteine

Zumpf-von Crailsheimsche Grabgedenksteine

Die Archive der

Familienstiftung von Crailsheim

Weitere urkundliche Erwähnung der Zumpf´schen: 

Die Archive der Familienstiftung von Crailsheim; Familienkonsulentie und Herrschaft Rügland. Altes und Neues Archiv, Teilband I+II, BAI 55/I+II

Siehe auch:

Staatsarchiv Nürnberg; Archive der Familienstiftung von Crailsheim, Herrschaft Neuhaus (Repertorium Nr. D 14-5)

Johann Christopf Ludwig Zumpf von Neuhaus

Johann Christoph Ludwig

Zumpf von Neuhaus

Hochwohlgeboren – Wohlgeboren – Wohlehrgeboren

Aus dem Handbuch des guten Tons

 

Seit dem späten Mittelalter führten gleich (bürgerliche) Doctoren der Rechte die Anrede „Hochwohlgeboren“, da sie nach Reichsgesetz mit den Rittern rangierten. Mit der Anrede war das Recht verbunden, sein Familienwappen zu vererben und eigene Ländereien frei zu verwalten.

Wohlgeborene war die Anrede für bürgerliche Honoratioren. Dies sind Bürger, die aufgrund ihres sozialen Status großes Ansehen hatten, wie z.B.: Lehrer (Schulmeister), Pfarrer, Richter, Arzt, Postmeister u.s.w.

Der lateinische Begriff honoratiores heißt wörtlich übersetzt „die mehr als andere Geehrten“. (Vgl. auch honorig „ehrenhaft, freigiebig).

Edelleute aus dem Civil und Militärständen war die Anrede „Hochwohlgeboren“ gegeben.

Rektoren von Universitäten (die höchste akademische Würde) redete man mit Eure Magnificenz an.

Höhere Beamte und alle Offiziere, sowie Ritter eines Ordens erhielten das Prädikat „Hochwohlgeboren“.

 

Adressierung: m. „SH.“ – Seine Hochwohlgeboren, w. „IH.“ – Ihre Hochwohlgeboren, Plural „I.I.H.H.

Quelle: Theodor Weyler. Was sich schickt. Handbuch des guten Tons. Für die heranwachsende Jugend. Leipzig. Alfred Oehmigke´s Verlag. 1886. X. Vom schriftlichen Verkehr.

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